ab 01.01.1999
Bei der Verletzung dinglicher Rechte kann künftig das Mitglied auch unmittelbar einen Anwalt beauftragen. Scheitert die außergerichtliche Einigung und muss deshalb der Rechtsweg beschritten werden, so bietet die
Rechtsschutzversicherung dem Mitglied die Chance, sein Recht durchzusetzen, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Die Versicherung übernimmt bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung die Gebühren des
Rechtsanwaltes und des Gerichtes.
Beim Steuer-Rechtsschutz im öffentlichen Gebühren- und Beitragsrecht übernimmt die Versicherung nur die Kosten für ein Klageverfahren, jedoch nicht für das außergerichtliche Verfahren.
Wer ist versichert?
Das Angebot der DAS bietet einen speziellen Rechtsschutz für unsere Mitglieder, durch den diese als Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses bzw. einer
Eigentumswohnung in einem ehemaligen Siedlungshaus bei Verletzung ihrer dringlichen Rechte geschützt sind.
Was ist versichert?
Grundstücksrechtsschutz
Die außergerichtliche und
gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dringlichen Rechten.
Zu den dinglichen Rechten gehören z.B.:
- das Eigentum und damit im Zusammenhang stehende Rechte u. a. Nachbarrecht (z.B. Wegerecht, Überbau,
Grenzbepflanzung, Belästigungen durch Immissionen),
- das Erbbaurecht (z.B. Erbbauzinsanpassung),
- Dienstbarkeiten,
- Grundpfandrechte (z.B. Hypothek, Grundschuld),
- Im Grundbuch eingetragene Rechte.
Steuerrechtsschutz
Nur die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im öffentlichen Beitrags- und Gebührenrecht vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Hierzu gehören Klageverfahren gegen z.B.
- Grundstücksteuerbescheid,
- Ver- und Entsorgungsgebühren (z.B. Abwasser, Müllgebühr, Straßenreinigung, öffentlich-rechtlich festgesetzte Strom-, Gas- und Wassergebühren.
- Erschließungs- und Straßenbaubeiträge.
Nicht versichert ist das Vermieter-/Verpächter-Risiko
Vorher Deckungszusage einholen !
Auch wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, sollte vorher die Deckungszusage
eingeholt werden, damit bei Ablehnung keine Anwaltsgebühr zu tragen ist. Hierzu ist eine Sachverhaltsschilderung an die VWE-Landesgeschäftsstelle, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover zu geben; diese leitet den Antrag
an die Versicherung weiter, die dem Mitglied die Deckungszusage erteilt.
Die Rechtsberatung des Landesverbandes zu Haus und Grundstück besteht weiter.
Neu: Bei Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht gilt eine
Selbstbeteiligung von 150 Euro je Fall.